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Zitierfest

MucBibliotheksS · Satzung über die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 5 MucBibliotheksS – Nutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

(1) Die Ausleihe von Medien und Equipment der Münchner Stadtbibliothek, mit Ausnahme der Bestände der Sozialen Bibliotheksdienste, ist nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises möglich.

(2) Für die Nutzung der Magazinbestände im Lesesaal der Stadtbibliothek Am Gasteig und der Monacensia im Hildebrandhaus sowie für ausgewählte Dienstleistungen vor Ort kann anstelle des Bibliotheksausweises ein Lesesaalausweis ausgestellt werden.

(3) Die Münchner Stadtbibliothek kann hinsichtlich der Nutzung der einzelnen Bibliotheksangebote nach Art und Zahl Beschränkungen aussprechen.

(4) Solange eine Nutzerin bzw. ein Nutzer geschuldete Kosten und Gebühren nicht entrichtet hat, werden an sie bzw. ihn grundsätzlich keine weiteren Medien und Equipment ausgeliehen.

(5) Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, evtl. vorhandene Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu beachten. Sie bzw. er stellt die Münchner Stadtbibliothek diesbezüglich von jeder Haftung frei.

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„Was regelt § 5 MucBibliotheksS? Zitiere den Wortlaut.“

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