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Zitierfest

MucBibliotheksgebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 6 MucBibliotheksgebuehrenS – Dienstleistungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

(1) Für die Erteilung von Fachauskünften, für die Recherche und die Bereitstellung von Archivgut und für das Erstellen von Gutachten werden folgende Gebühren erhoben:

· je angefangene Halbstunde bei normalem Aufwand 30,00 Euro

· je angefangene Halbstunde bei besonderem Aufwand oder der geforderten

Erstellung binnen 48 Stunden 45,00 Euro

· je angefangene Halbstunde bei besonderem Aufwand und der geforderten

Erstellung binnen 48 Stunden 60,00 Euro

· je angefangene Halbstunde bei Fachdatenbankrecherchen 8,00 Euro

(2) Gebühren nach Abs. 1 werden nicht erhoben:

· für nachweislich wissenschaftliche, heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke,

· in Amts- und Rechtshilfesachen durch öffentliche Körperschaften und andere der

Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht

Gegenseitigkeit besteht,

· für einfache Beratungen und Auskunftserteilungen ohne Inanspruchnahme von Archivgut.

(3) Bei der Bemessung von Gebühren und Zeitaufwand nach Abs. 1 wird jede angefangene Halbstunde mit dem vollen Halbstundensatz berechnet.

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„Was regelt § 6 MucBibliotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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