(1) Wird die Leihfrist (§ 6 Abs. 1 der Satzung über die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek) überschritten, so ist für jeden Tag der Leihfristüberschreitung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
(2) Die Versäumnisgebühr beträgt je Versäumnistag und Medium:
· für Erwachsene 0,40 Euro
· für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,20 Euro
(3) Trifft die Nutzerin bzw. den Nutzer an der Leihfristüberschreitung nachweislich kein Verschulden, werden keine Versäumnisgebühren erhoben.