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Zitierfest

MucBibliotheksgebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 4 MucBibliotheksgebuehrenS – Versäumnisgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

(1) Wird die Leihfrist (§ 6 Abs. 1 der Satzung über die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek) überschritten, so ist für jeden Tag der Leihfristüberschreitung eine Versäumnisgebühr zu entrichten.

(2) Die Versäumnisgebühr beträgt je Versäumnistag und Medium:

· für Erwachsene 0,40 Euro

· für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,20 Euro

(3) Trifft die Nutzerin bzw. den Nutzer an der Leihfristüberschreitung nachweislich kein Verschulden, werden keine Versäumnisgebühren erhoben.

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