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Zitierfest

MucBibliotheksgebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 3 MucBibliotheksgebuehrenS – Vormerk- und Transportgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

(1) Die Vormerkgebühr entsteht mit der Bereitstellung der Medien und beträgt je Medium:

· für Erwachsene 1,25 Euro

· für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 0,65 Euro

(2) Die Transportgebühr entsteht mit der Abgabe der Medien und des Equipments in einer Rückgabestelle der Stadtbibliothek, die weder der Ausgabeort noch der eigentliche Medienstandort ist. Sie beträgt je Medium 0,50 Euro.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBibliotheksgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBibliotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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