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Zitierfest

MucBibliotheksgebuehrenS · Satzung über die Gebühren für die Nutzung der Münchner Stadtbibliothek

§ 2 MucBibliotheksgebuehrenS – Bestsellerservice

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.03.2017.

Für Medien, die im Rahmen des Bestsellerservice entliehen werden, beträgt die Gebühr je Ausleihe und Medium 2,00 Euro.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBibliotheksgebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBibliotheksgebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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