(1) Die Nutzung der Medien der Münchner Stadtbibliothek vor Ort ist grundsätzlich gebührenfrei, sofern diese Gebührensatzung nichts Abweichendes regelt. Entstehen durch die Nutzung oder durch Leistungen für eine Nutzerin bzw. einen Nutzer Auslagen, so sind diese neben den Nutzungsgebühren zu entrichten.
(2) Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner ist, wer gebührenpflichtige Leistungen der Münchner Stadtbibliothek in Anspruch nimmt.