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Zitierfest

MucBetriebsSStadtgueter · Betriebssatzung für die Stadtgüter München

§ 2 MucBetriebsSStadtgueter – Organe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.02.2018.

Zuständige Organe für die Angelegenheiten der Stadtgüter München sind die Werkleitung, der Werkausschuss, die Vollversammlung des Stadtrates und der Oberbürgermeister.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBetriebsSStadtgueter nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBetriebsSStadtgueter? Zitiere den Wortlaut.“

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