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MucBetriebsSStadtgueter · Betriebssatzung für die Stadtgüter München

§ 1 MucBetriebsSStadtgueter – Gegenstand, Name, Aufgaben, Stammkapital

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.02.2018.

(1) Die Stadtgüter Münchenwerden als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches Unternehmen der Landeshauptstadt München ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) geführt.

(2) Der Eigenbetrieb führt den Namen „Stadtgüter München“.

(3) Aufgabe der Stadtgüter München ist die Bewirtschaftung der städtischen Güter im Rahmen der Grundstücksvorratspolitik der Landeshauptstadt München durch Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung in ökologischer oder konventioneller Weise[1]. Im Rahmen der Bewirtschaftung der städtischen Güter sind die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern sowie die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume zu schonen und zu erhalten. Aufgabe der Stadtgüter München ist dabei auch die Verwaltung und Bewirtschaftung der von den Stadtgütern München gepachteten und die Verwaltung der von ihnen verpachteten und vermieteten Objekte. Erwerb, Veräußerung, Tausch und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind nicht Aufgabe des Eigenbetriebes.

(4) Zur Erfüllung und Förderung dieser Aufgaben können die Stadtgüter München Neben- und Hilfsbetriebe einrichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.

(5) Das Stammkapital der Stadtgüter München beträgt 5.920.000,-- Euro.

[1] Zum Eigenbetrieb gehören derzeit die Güter Beigarten, Buchhof, Delling, Dietersheim, Großlappen, Karlshof, Nantesbuch, Obergrashof, Riem, Schorn und Zengermoss einschließlich der Nebenbetriebe

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