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Zitierfest

MucBetriebsSStadtgueter · Betriebssatzung für die Stadtgüter München

§ 13 MucBetriebsSStadtgueter – Kassenwirtschaft

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.02.2018.

(1) Für die Stadtgüter München wird eine Sonderkasse innerhalb des Kassen- und Steueramtes geführt.

(2) Die zentrale Verwaltung der verfügbaren Kassenmittel obliegt der Stadtkämmerei.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucBetriebsSStadtgueter nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucBetriebsSStadtgueter? Zitiere den Wortlaut.“

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