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Zitierfest

MucBetriebsSStadtgueter · Betriebssatzung für die Stadtgüter München

§ 14 MucBetriebsSStadtgueter – Personalvertretung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.02.2018.

(1) Die auf Gesetz, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung oder Stadtratsbeschluss beruhenden Zuständigkeiten der Personalvertretung bleiben unberührt.

(2) Die jeweils zuständige Personalvertretung erhält in den jeweiligen Entscheidungsgremien das Rederecht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucBetriebsSStadtgueter nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucBetriebsSStadtgueter? Zitiere den Wortlaut.“

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