(1) Zuständige Organe für die Angelegenheiten der MSE sind
- - die Werkleitung,
- - der Stadtentwässerungsausschuss als Werkausschuss,
- - die Vollversammlung des Stadtrats
- - und die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München.
(2) Die Befugnisse der Korreferentin bzw. des Korreferenten und der Verwaltungsbeirätin bzw. des Verwaltungsbeirats nach der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München gelten auch für das für das Aufgabengebiet der MSE.