(1) Aufgabe des konstituierten Regiebetriebs ist die Verwaltung, der Erhalt und die Bewirtschaftung des Anwesens und der dazugehörigen Gebäude (§ 1 Abs. 2).
Im Rahmen der Bewirtschaftung vereinnahmt er die Erbpachtzinsen aus dem Erbpachtvertrag und steht den Referaten der Landeshauptstadt München und Externen als Veranstaltungseinrichtung, insbesondere als Seminar- und Tagungszentrum, vorrangig im Gesundheits- und Umweltbereich, offen. Darüber hinaus kann es als Veranstaltungshaus für kulturell-gesellschaftliche Zwecke genutzt werden. Das dritte Obergeschoss kann auch dauerhaft vermietet werden.
(2) Der konstituierte Regiebetrieb ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des konstituierten Regiebetriebs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des konstituierten Regiebetriebs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.