(1) Das Anwesen Schloss Kempfenhausen wird in Form eines konstituierten Regiebetriebs als Sondervermögen „Anwesen Schloss Kempfenhausen“ gemäß Art. 88 Abs. 6 GO geführt. Der konstituierte Regiebetrieb ist ein wirtschaftlich selbständiger, rechtlich und organisatorisch unselbständiger Teil der Kommunalverwaltung der Landeshauptstadt München.
(2) Das Schloss Kempfenhausen besteht aus
- 1. dem Schloss; Milchberg 11, 82335 Berg,
- 2. einem Nebengebäude; Milchberg 9 (Wohnung), 82335 Berg,
- 3. der St. Anna Kapelle; Milchberg 13, 82335 Berg,
- 4. einem Werkstattgebäude; Milchberg 15, 82335 Berg und
- 5. den Grundstücken des Anwesens (einschließlich des derzeit in Erbpacht an die Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH verpachteten Teils) mit insgesamt 8,7815 ha.
(3) Das festgesetzte Kapital (Stammkapital) des Regiebetriebs beträgt 2.472.472,21 Euro.
(4) Der konstituierte Regiebetrieb finanziert seine Betriebsaufwendungen aus ihm zugewiesenen Erträgen aus Vermietung und Verpachtung.