Dem/Der Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin obliegen die ihm/ihr durch Gesetz vorbehaltenen Aufgaben. Er/Sie erlässt anstelle der Vollversammlung des Stadtrats und des Werkausschusses für den Eigenbetrieb dringliche Anordnungen und besorgt für diesen unaufschiebbare Geschäfte. Die Vollversammlung des Stadtrats und der Werkausschuss sind in der nächsten Sitzung hiervon in Kenntnis zu setzen.
MucBetriebsSKammerspiele · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Münchner Kammerspiele
§ 7 MucBetriebsSKammerspiele – Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2017.
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„Was regelt § 7 MucBetriebsSKammerspiele? Zitiere den Wortlaut.“