(1) Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs sind die Werkleitung, der Werkausschuss, die Vollversammlung des Stadtrats und der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin.
(2) Die Befugnisse des Korreferenten/der Korreferentin des Kulturreferats und des Verwaltungsbeirats/der Verwaltungsbeirätin für Darstellende Kunst, Kammerspiele, SchauBurg, Otto-Falckenberg-Schule nach den §§ 15 und 16 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München gelten fort.