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Zitierfest

MucBetriebsSFriedhoefe · Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Friedhöfe und Bestattung München (FBM)“

§ 2 MucBetriebsSFriedhoefe – Organe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

(1) Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs sind die Werkleitung (§ 3), der Werkausschuss (§ 4), die Vollversammlung des Stadtrates (§ 5) und die*der Oberbürgermeister*in

(§ 6).

(2) Die Befugnisse des*der Korreferenten/in des Gesundheitsreferates und des*der Verwaltungsbeirats*rätin für das Verwaltungsbeiratsgebiet Friedhofs- und Bestattungswesen nach den §§ 15

und 16 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München gelten fort.

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