Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb · Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München

§ 6 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb – Oberbürgermeister*in

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.08.2025.

(1) Der oder dem Oberbürgermeister*in obliegen die ihr oder ihm durch Gesetz vorbehaltenen Aufgaben. Sie oder er erlässt anstelle der Vollversammlung des Stadtrates und des Werkausschusses für den AWM dringliche Anordnungen und besorgt für diese unaufschiebbare Geschäfte. Die Vollversammlung des Stadtrates und der Werkausschuss sind in der nächsten Sitzung hiervon in Kenntnis zu setzen.

(2) Hinsichtlich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des AWM stimmt sich die Werkleitung mit dem Oberbürgermeister*in ab.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten