Zuständige Organe für die Angelegenheiten des AWM sind die Werkleitung (§ 3), der Werkausschuss (§ 4), die Vollversammlung des Stadtrates (§ 5) und die oder der Oberbürgermeister*in (§ 6).
MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb · Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München
§ 2 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb – Organe
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.08.2025.
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