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Zitierfest

MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb · Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebes München

§ 2 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb – Organe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 30.08.2025.

Zuständige Organe für die Angelegenheiten des AWM sind die Werkleitung (§ 3), der Werkausschuss (§ 4), die Vollversammlung des Stadtrates (§ 5) und die oder der Oberbürgermeister*in (§ 6).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBetriebsSAbfallwirtschaftsbetrieb nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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