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Zitierfest

MucBetriebsS · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)

§ 3 MucBetriebsS – Organe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs sind die Werkleitung (§ 4), der Werkausschuss (§ 5), die Vollversammlung des Stadtrates (§ 6) und die*der Oberbürgermeister*in (§ 7).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBetriebsS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBetriebsS? Zitiere den Wortlaut.“

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