Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Eigenbetriebs sind die Werkleitung (§ 4), der Werkausschuss (§ 5), die Vollversammlung des Stadtrates (§ 6) und die*der Oberbürgermeister*in (§ 7).
MucBetriebsS · Betriebssatzung des Eigenbetriebs Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)
§ 3 MucBetriebsS – Organe
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBetriebsS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucBetriebsS? Zitiere den Wortlaut.“