Festsetzungen rechtsverbindlicher Bebauungspläne, die von §§ 2 bis 5 abweichende Regelungen treffen, gehen dieser Verordnung vor.
MucBesondereSiedlungsgebieteVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über Mindestabstandsflächen, Höhenlage von Gebäuden, Gestaltung von Dächern und von unbebauten Flächen bebauter Grundstücke in besonderen Siedlungsgebieten
§ 6 MucBesondereSiedlungsgebieteVO – Bebauungsplan
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.02.2008.
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