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Zitierfest

MucBesondereSiedlungsgebieteVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über Mindestabstandsflächen, Höhenlage von Gebäuden, Gestaltung von Dächern und von unbebauten Flächen bebauter Grundstücke in besonderen Siedlungsgebieten

§ 7 MucBesondereSiedlungsgebieteVO – Befreiungen und Ausnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.02.2008.

Für die Erteilung von Befreiungen und die Gestattung von Ausnahmen gilt Art. 88 BayBO.

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