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Zitierfest

MucBerufsfachschulSKinderpflegeZulassung · Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Kinderpflege der Landeshauptstadt München

§ 4 MucBerufsfachschulSKinderpflegeZulassung – Auswahlverfahren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

(1) Zur Vergabe der weiter verfügbaren Plätze werden zwei Gruppen gebildet. 15 % der Plätze werden an Bewerbende mit einem Abschluss einer Realschule, Wirtschaftsschule oder eines Gymnasiums vergeben (Gruppe 1), die übrigen Plätze werden an Bewerbende mit einem erfolgreichen oder qualifizierten Abschluss der Mittelschule bzw. Abschluss des M-Zugs der Mittelschule (Gruppe 2) vergeben.

(2) Für die Auswahl der Bewerbenden innerhalb einer Gruppe wird ein Auswahlverfahren nach Punkten durchgeführt. Grundlage der Punktevergabe sind die schulischen Leistungen, Praktika und sonstige Qualifikationen.

Danach werden Punkte wie folgt vergeben:

  • a) Deutschnote
  • aa) Für die Note im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis, soweit die schulische Ausbildung auf Deutsch erfolgte:
(1)Note 114 Punkte
(2)Note 212 Punkte
(3)Note 310 Punkte
(4)Note 47 Punkte

b)

ba)

  • bb) Zu diesen Punkten werden innerhalb der Gruppe 2 jeweils zwei Punkte hinzuaddiert, wenn die Bewerberin oder der Bewerber einen qualifizierten Mittelschulabschluss vorweisen kann. Hat die Bewerberin oder der Bewerber einen Abschluss des Mittlere-Reife-Zugs der Mittelschule erreicht, so werden jeweils vier Punkte hinzuaddiert.

b)

bb)

c)

ca)

cb)

a)

b)

c)

ac)

bc)

  • cc) Kann keine Note im Fach Deutsch nach aa) vorgewiesen werden, wird unbeschadet möglicher Auswirkungen auf die Eignung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BFSO, die Bewertung
  • 1. des Fach Deutsch als Zweitsprache des vorgelegten Abschlusszeugnisses oder
  • 2. eines Deutsch-Zertifikats auf B2-Niveau, welches im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BFSO anerkannt ist, für die Bepunktung herangezogen.

Für die Bewertung des Fach Deutsch als Zweitsprache im Zeugnis erhalten Bewerbende folgende Punkte:

(1)Note 112 Punkte
(2)Note 210 Punkte
(3)Note 37 Punkte
(4)Note 45 Punkte

Für die Bewertung in einem Deutsch-Zertifikat erhalten Bewerbende folgende Punkte:

(1)sehr gut erfüllt12 Punkte
(2)gut erfüllt10 Punkte
(3)erfüllt7 Punkte

Bewerbende, die keine Note im Fach Deutsch nach aa) vorweisen können, können freiwillig an einem von der Berufsfachschule für Kinderpflege durchgeführten Deutschtest teilnehmen. Bei Teilnahme wird das Ergebnis des Deutschtests nach den Vorgaben unter aa) bepunktet und tritt anstelle einer Bepunktung nach cc), es sei denn, die Bewerberin oder der Bewerber entscheidet sich nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses, dieses nicht für die Bepunktung heranzuziehen. Auf § 6 Satz 3 wird verwiesen.

  • b) Für die Note im Fach Mathematik im Abschlusszeugnis:
(1)Note 15 Punkte
(2)Note 24 Punkte
(3)Note 33 Punkte
(4)Note 41 Punkt

Sofern das Abschlusszeugnis keine Mathematiknote enthält, entscheidet die Schulleitung im Einzelfall anhand sachgerechter Kriterien über die Vergabe von Punkten.

  • c) Für die Note im Fach Englisch im Abschlusszeugnis:
(1)Note 15 Punkte
(2)Note 24 Punkte
(3)Note 33 Punkte
(4)Note 41 Punkte

Sofern das Abschlusszeugnis keine Englischnote enthält, entscheidet die Schulleitung im Einzelfall anhand sachgerechter Kriterien über die Vergabe von Punkten.

  • d) Für die Note 1 oder 2 im Fach Sport: 1 Punkt.

Sofern das Abschlusszeugnis keine Sportnote enthält, entscheidet die Schulleitung im Einzelfall anhand sachgerechter Kriterien über die Vergabe von Punkten.

  • e) Für bereits abgeleistete, nachgewiesene Praktika oder nachgewiesene Tätigkeiten im sozialpädagogischen Bereich:
(1)mit einer durchgehenden Dauer von mindestens 14 Tagen1 Punkt
(2)mit einer durchgehenden Dauer von mindestens 4 Wochen2 Punkte
(3)mit einer durchgehenden Dauer von mindestens 8 Wochen4 Punkte
(4)mit einer durchgehenden Dauer von mindestens 6 Monaten6 Punkte

Es werden maximal 9 Punkte insgesamt vergeben.

  • f) Für ein abgeleistetes Freiwilliges Soziales Jahr (mindestens 12 Monate): 9 Punkte.
  • g) Für jede vorausgegangene Abweisung durch die Berufsfachschule für Kinderpflege: 1 Punkt.

(3) Ist im Zeitpunkt der Anmeldung noch kein Abschlusszeugnis vorhanden, so sind die Noten des Halbjahreszeugnisses der Bewerberin/des Bewerbers maßgeblich.

(4) Die verfügbaren Plätze werden pro Gruppe in der Reihenfolge der nach Abs. 2 lit. a) - g) ermittelten Gesamtpunktezahl vergeben, zwischen den Bewerbenden wird insofern eine Rangliste gebildet. Bei Punktegleichheit entscheidet hinsichtlich der Platzziffer innerhalb der Rangliste zunächst die bessere Bepunktung der Deutschkenntnisse. Besteht danach noch immer Gleichheit, entscheidet das Los.

(5) Sind Plätze in der Gruppe 1 nicht vollständig besetzt, so werden diese an bisher nicht berücksichtigte Bewerbende aus Gruppe 2 vergeben.

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