(1) Im Rahmen des Auswahlverfahrens müssen sich die Bewerbenden für die Berufsfachschule mit der ersten Fremdspreche Englisch einer Prüfung unterziehen, die aus einer englischen Textaufgabe mit Verständnisfragen, einer Übersetzung aus der Fremdsprache, einer Zusammenfassung und einem Grammatikteil besteht. Die Bearbeitung hat, mit Ausnahme der Übersetzung, in englischer Sprache zu erfolgen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens müssen sich die Bewerbenden für die Berufsfachschule mit der ersten Fremdsprache Spanisch oder Französisch einer Prüfung unterziehen, die aus einer deutschen Textaufgabe mit Verständnisfragen, einer Zusammenfassung und einem Grammatikteil besteht. Die Bearbeitung hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die Bewerbenden für die Berufsfachschule mit der ersten Fremdsprache Spanisch müssen sich einer Auswahlprüfung in Deutsch (Textaufgabe mit Verständnisfragen, Zusammenfassung und Kommentierung) unterziehen. Die Bewerbenden werden in der Reihenfolge des Ergebnisses der Auswahlprüfung zur Berufsfachschule zugelassen.
(2) Die verfügbaren Plätze werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens entsprechend den Ergebnissen der Auswahlprüfung nach Abs. 1 vergeben. Ist der letztmögliche Platz von mehr als einer Bewerberin oder einem Bewerber besetzt, so entscheidet das Los. Die nicht aufgenommenen Bewerbenden werden in der Reihenfolge des bei der Auswahlprüfung erzielten Ergebnisses auf die Warteliste gesetzt. Falls Plätze nachträglich frei werden, erfolgt die Aufnahme gemäß der Reihenfolge der Warteliste.
(3) Sollten Bewerbende am ersten Schultag krank sein, so haben sie dies der Schule unverzüglich anzuzeigen. Bleiben Bewerbende zu Schulbeginn die ersten drei Unterrichtstage unentschuldigt dem Unterricht fern, so gilt dies als Rücktritt im Rahmen des Auswahlverfahrens. Der Platz wird an die nächste Bewerberin oder den nächsten Bewerber auf der Warteliste vergeben. Bewerbende werden von der Warteliste gestrichen, wenn sie nicht am ersten Schultag der Schule unaufgefordert ihre Bereitschaft bestätigen, die Schule tatsächlich besuchen zu wollen.
(4) Die Auswahlprüfung findet zu einem von der Schule festgesetzten Termin statt.