(1) Die Anmeldefrist beginnt am ersten Unterrichtstag des Monats März und endet am letzten Unterrichtstag des Monats Mai. Die Platzvergabe erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist.
(2) Sofern nach der gemäß Abs. 1 erfolgten Platzvergabe noch verfügbare Plätze bestehen, können sich Bewerbende noch in der letzten vollen Woche der Sommerferien anmelden.