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Zitierfest

MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut · Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe des Fremdspracheninstitutes der Landeshauptstadt München

§ 3 MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut – Anmeldefrist

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.09.2022.

(1) Die Anmeldefrist beginnt am ersten Unterrichtstag des Monats März und endet am letzten Unterrichtstag des Monats Mai. Die Platzvergabe erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist.

(2) Sofern nach der gemäß Abs. 1 erfolgten Platzvergabe noch verfügbare Plätze bestehen, können sich Bewerbende noch in der letzten vollen Woche der Sommerferien anmelden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut? Zitiere den Wortlaut.“

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