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Zitierfest

MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut · Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe des Fremdspracheninstitutes der Landeshauptstadt München

§ 5 MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.09.2022.

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule des Fremdspracheninstituts der Landeshauptstadt München vom 23. Oktober 1996 (MüABl. S. 484) außer Kraft.

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„Was regelt § 5 MucBerufsfachschulSFremdspracheninstitut? Zitiere den Wortlaut.“

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