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Zitierfest

MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München

§ 4 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Ausbildungsrichtungen, Ausbildungsziele, Berufsbezeichnungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

(1) Die Ausbildung an der in dieser Schulordnung geregelten Berufsfachschule soll die Schülerinnen und Schüler zu Folgendem befähigen:

  • 1. Ausbildungsrichtung Betriebsassistentin und Betriebsassistent:

Unterstützung bei Arbeiten im rückwärtigen Bereich einer Integrierten Leitstelle und Entgegennahme und Verarbeitung von Anrufen und Notrufen;

  • 2. Ausbildungsrichtung Disponentin und Disponent zusätzlich zu Nr. 1:

Disposition und Alarmierung von Einsatzmitteln und Einsatzbegleitung.

(2) Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Berufsfachschule folgende Berufsbezeichnungen:

  • 1. bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung für Betriebsassistentinnen und Betriebsassistenten:

„Staatlich geprüfte Betriebsassistentin einer Integrierten Leitstelle“ oder „Staatlich geprüfter Betriebsassistent einer Integrierten Leitstelle“;

  • 2. bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung für Disponentinnen und Disponenten:

„Staatlich geprüfte Disponentin einer Integrierten Leitstelle“ oder „Staatlich geprüfter Disponent einer Integrierten Leitstelle“.

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