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Zitierfest

MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München

§ 5 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Dauer der Ausbildung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

(1) Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeitform an dieser Berufsfachschule in der Ausbildungsrichtung

  • 1. Betriebsassistentin und Betriebsassistent zwei Schuljahre und
  • 2. Disponentin und Disponent drei Schuljahre.

(2) Die Ausbildung an dieser Berufsfachschule wird nicht in Teilzeitform durchgeführt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS? Zitiere den Wortlaut.“

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