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Zitierfest

MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München

§ 3 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

(1) Trägerin der Berufsfachschule ist die Landeshauptstadt München. Die Schule ist eine Berufsfachschule im Sinne des Art. 13 BayEUG.

(2) Die Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 25.05.2023 (GVBl. S. 257, BayRS 2236-4-1-9-K), in der jeweils gültigen Fassung, gilt entsprechend, soweit hier keine anderweitige Regelung getroffen wird. Die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit) vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322, BayRS 2236-4-1-2-K), in der jeweils gültigen Fassung, findet Anwendung, soweit hierauf ausdrücklich Bezug genommen wird.

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