Für die Bildung der Jahresfortgangsnote sowie der Noten der Zwischenzeugnisse gilt § 22 Abs. 1 Satz 1 bis 4, Abs. 2 BFSO Gesundheit; § 22 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BFSO Gesundheit findet keine Anwendung.
MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München
§ 14 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Bildung der Jahresfortgangsnoten sowie der Noten des Zwischenzeugnisses
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 14 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS? Zitiere den Wortlaut.“