Für die Erhebung von Leistungsnachweisen gelten die §§ 16, 17 Abs. 1 und 9 BFSO Gesundheit nach Maßgabe der folgenden Sätze. Abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit sind in Fächern mit überwiegend praktischen Anteilen jeweils mindestens zwei praktische Leistungsnachweise zu erheben. Abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 6 BFSO Gesundheit sind in der praktischen Ausbildung keine praktischen Leistungsnachweise zu erheben.
MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München
§ 13 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Leistungsnachweise
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.
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