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Zitierfest

MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Leitstellenwesen der Landeshauptstadt München

§ 15 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS – Vorrücken, Notenausgleich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2024.

Für das Vorrücken und den Notenausgleich gilt § 25 BFSO Gesundheit mit der Maßgabe, dass eine Note 6 im Fach Anruf- und Notrufbearbeitung bzw. Notfalleinsätze disponieren nicht ausgeglichen werden kann.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucBerufsfachschuleLeitstellenwesenS? Zitiere den Wortlaut.“

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