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Zitierfest

MucBenutzungsSWohnprojekte · Satzung Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte)

§ 4 MucBenutzungsSWohnprojekte – Zuständigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.

Die Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete werden durch die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte - Planung und Betrieb oder durch von ihr beauftragte Personen (Betreiber) geführt und verwaltet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucBenutzungsSWohnprojekte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucBenutzungsSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“

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