Die Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete werden durch die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte - Planung und Betrieb oder durch von ihr beauftragte Personen (Betreiber) geführt und verwaltet.
MucBenutzungsSWohnprojekte · Satzung Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte)
§ 4 MucBenutzungsSWohnprojekte – Zuständigkeiten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
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