Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete müssen nach Maßgabe dieser Satzung eine Unterbringungsform ermöglichen, welche der Würde des Menschen entspricht. Während der Unterbringung erfolgt die Betreuung des Personenkreises durch städtisches oder externes pädagogisches Fachpersonal, welches die Personen beim Erhalt ihres Aufenthaltstitels, Behördengängen, Vermittlung in Sprachkurse, Anbindung an Bildungs- und Arbeitsmarkt sowie in der Vermittlung in dauerhaften Wohnraum unterstützt. Die zu leistenden Tätigkeiten sind in einer gesonderten Leistungsvereinbarung fixiert. Die in der Vereinbarung festgelegten Ziele verpflichten die betroffenen Benutzerinnen und Benutzer zur aktiven Mitwirkung nach Kräften.
MucBenutzungsSWohnprojekte · Satzung Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte)
§ 2 MucBenutzungsSWohnprojekte – Aufgabenstellung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
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„Was regelt § 2 MucBenutzungsSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“