Diese Satzung regelt die Benutzung von Wohnprojekten und Mischobjekten für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen. Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete (Unterbringung in Doppelzimmern, in Sonderfällen in Einzelzimmern) sind eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München zur vorübergehenden Unterbringung von wohnungslosen Männern, Frauen, LGBTI und Familien aller Altersgruppen, die bis zur Aufnahme eines regulären Mietverhältnisses oder einer anderweitigen Versorgung mit Wohnraum vorübergehend untergebracht werden müssen (z. B. Personen aus dem Resettlementprogramm der Vereinten Nationen oder anderen humanitären Aufnahmeprogrammen).
MucBenutzungsSWohnprojekte · Satzung Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte)
§ 1 MucBenutzungsSWohnprojekte – Gegenstand der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucBenutzungsSWohnprojekte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 MucBenutzungsSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“