Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich der Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete einen satzungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.
MucBenutzungsSWohnprojekte · Satzung Wohnprojekte und Mischobjekte für anerkannte Geflüchtete, vorwiegend aus humanitären Aufnahmeprogrammen (Benutzungssatzung Wohnprojekte)
§ 11 MucBenutzungsSWohnprojekte – Beseitigung von Schäden
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.11.2019.
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„Was regelt § 11 MucBenutzungsSWohnprojekte? Zitiere den Wortlaut.“