(1) Die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums erfolgt durch
- a) die Besichtigung der Schausammlungen;
- b) den Besuch von Veranstaltungen des Valentin-Karlstadt-Musäums mit Museumsbezug;
- c) die Inanspruchnahme von Angeboten der Kulturvermittlung;
- d) die Abnahme von Publikationen und Medien und
- e) den Antrag auf Fachauskünfte und vergleichbarer Leistungen.
(2) Die Sammlungsgegenstände in den Schauräumen des Valentin-Karlstadt-Musäums und die Veranstaltungen des Valentin-Karlstadt-Musäums können grundsätzlich von allen während der öffentlich bekannt gegebenen Öffnungszeiten besichtigt werden. Einschränkungen aus sachlichen Gründen wie z.B. gesetzlichen Regelungen oder sachlich zielgruppenorientierte Veranstaltungen oder Angebote sind möglich.
(3) Die Beantwortung von schriftlichen, fernmündlichen oder mündlichen Anfragen, die aufgrund ihres umfangreichen Inhalts mit dem verfügbaren Personal nur mit einem unvertretbar hohen Arbeitsaufwand beantwortet werden könnten, ist in das Ermessen der Direktion des Valentin-Karlstadt-Musäums gestellt.
(4) Die Sonderbenutzungen des Valentin-Karlstadt-Musäums werden in Form von privatrechtlichen Verträgen geregelt. Raumvermietungen an Dritte als Sonderbenutzungen, mit Ausnahme von Filmaufnahmen, sind ausgeschlossen.