Der Direktion des Valentin-Karlstadt-Musäums steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regelt die von der Direktion zu erlassende Hausordnung.
MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum · Satzung über die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Benutzungssatzung Valentin-Karlstadt-Musäum)
§ 4 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum – Hausordnung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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