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Zitierfest

MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum · Satzung über die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Benutzungssatzung Valentin-Karlstadt-Musäum)

§ 2 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum – Zweck des Valentin-Karlstadt-Musäums

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Zweck des Valentin-Karlstadt-Musäums ist die Förderung der Kunst, der Kultur, der Volksbildung und der Heimatpflege. Diese Zwecke werden insbesondere erfüllt durch das Vorhalten der in § 1 genannten Einrichtung, durch die Pflege und Präsentation von kunst- und kulturgeschichtlichen Sammlungen, deren Ausbau, Erforschung und Dokumentation, Künstler*innenförderung sowie durch eine Dauerausstellung und wechselnde Sonderausstellungen, den dazugehörigen Rahmenveranstaltungen, das Herstellen begleitender Publikationen sowie sonstige Vermittlungs- und Veranstaltungsformate.

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„Was regelt § 2 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum? Zitiere den Wortlaut.“

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