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Zitierfest

MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum · Satzung über die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Benutzungssatzung Valentin-Karlstadt-Musäum)

§ 1 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

Das Valentin-Karlstadt-Musäum ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es dient dem in dieser Satzung beschriebenen Zweck und kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und benutzt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum? Zitiere den Wortlaut.“

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