Das Valentin-Karlstadt-Musäum ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es dient dem in dieser Satzung beschriebenen Zweck und kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und benutzt werden.
MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum · Satzung über die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums (Benutzungssatzung Valentin-Karlstadt-Musäum)
§ 1 MucBenutzungsSValentinKarlstadtMusaeum – Gegenstand der Satzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.
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