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Zitierfest

MucBenutzungsSStiftung · Satzung über die Benutzung der Stiftung Villa Stuck (Benutzungssatzung der Stiftung Villa Stuck)

§ 3 MucBenutzungsSStiftung – Gemeinnützigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2025.

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützung, Zuwendung oder Vergütung begünstigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBenutzungsSStiftung nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBenutzungsSStiftung? Zitiere den Wortlaut.“

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