(1) Die Stiftung dient wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken, insbesondere der Pflege des früheren Wohn- und Ateliergebäudes des Künstlers Franz von Stuck und seiner Nutzung für kulturelle Zwecke.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die denkmalgerechte Erhaltung und Pflege der Villa Stuck, die Pflege, die Erhaltung und den Ausbau der bestehenden Sammlung von Kunstgegenständen, die Einrichtung und den Betrieb eine Jugendstilmuseums in der Villa Stuck, die Veranstaltung von Ausstellungen, Vorträgen, Führungen und anderen kulturellen Veranstaltungen, die Förderung und Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten und Veranstaltungen, die sich auf Franz von Stuck und seine Epoche sowie die Sammlung der Stiftung beziehen.