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Zitierfest

MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte · Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte der Landeshauptstadt München (Benutzungssatzung dezentrale Flüchtlingsunterkünfte)

§ 3 MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte – Zuständigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.

Die Flüchtlingsunterkünfte werden vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung & Betrieb oder durch von ihr beauftragte Personen geführt und verwaltet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte? Zitiere den Wortlaut.“

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