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Zitierfest

MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte · Satzung über die Benutzung der Flüchtlingsunterkünfte der Landeshauptstadt München (Benutzungssatzung dezentrale Flüchtlingsunterkünfte)

§ 10 MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte – Beseitigung von Schäden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte einen satzungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucBenutzungsSFluechtlingsunterkuenfte? Zitiere den Wortlaut.“

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