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Zitierfest

MucBekanntmachungS · Bekanntmachungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucBekanntmachungS – Bekanntmachung der Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.10.2020.

Für die Bekanntmachung der Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats gilt § 1 nicht.

Die Tagesordnung öffentlicher Sitzungen des Stadtrats wird unter Angabe von Zeit und Ort spätestens am dritten Tage vor der Sitzung im Rathaus öffentlich angeschlagen (Art. 52 Abs. 1 GO) und der Presse bekanntgegeben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBekanntmachungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBekanntmachungS? Zitiere den Wortlaut.“

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