Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise im
Bereich der Landeshauptstadt München (Bekanntmachungssatzung) vom 28. November 1968 (MüABl. S. 247), zuletzt geändert durch Satzung vom 13.04.1977 (MüABl. S. 215), außer Kraft.