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Zitierfest

MucBehindertenbeiratS · Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München

§ 7 MucBehindertenbeiratS – Vorsitzendenrunde

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

(1) Die Vorsitzendenrunde trifft zwischen den Vollversammlungen die für die Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Abs. 2 erforderlichen Entscheidungen und koordiniert die Arbeit des Behindertenbeirats. Zu ihren Aufgaben gehören

  • a) Planung und Auswertung der Jahresarbeit;
  • b) Gründung von Facharbeitskreisen und Arbeitsgruppen;
  • c) Aufgabenverteilung an Facharbeitskreise;
  • d) Festlegung der Vertretung des Beirats in Gremien außerhalb des Beirats;
  • e) Sicherstellung der Information und Kommunikation;
  • f) Diskussion grundsätzlicher Angelegenheiten;
  • g) Beschluss von Kampagnen, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben.

(2) Die Vorsitzendenrunde besteht aus

  • a) den drei von der Vollversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern;
  • b) der*dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München;
  • c) je zwei Vertreter*innen eines jeden Facharbeitskreises;
  • d) einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege;
  • e) der Leitung der Geschäftsstelle;
  • f) einer*einem Mitarbeiter*in des Direktoriums;
  • g) einer*einem Mitarbeiter*in des Sozialreferats.

(3) Die Mitglieder nach Abs. 2 a) bis c) sind stimmberechtigt; die Mitglieder nach Abs. 2 d) bis g) sind beratend tätig.

(4) Die Vorsitzendenrunde gibt sich eine Geschäftsordnung.

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