(1) Die Vorsitzendenrunde trifft zwischen den Vollversammlungen die für die Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Abs. 2 erforderlichen Entscheidungen und koordiniert die Arbeit des Behindertenbeirats. Zu ihren Aufgaben gehören
- a) Planung und Auswertung der Jahresarbeit;
- b) Gründung von Facharbeitskreisen und Arbeitsgruppen;
- c) Aufgabenverteilung an Facharbeitskreise;
- d) Festlegung der Vertretung des Beirats in Gremien außerhalb des Beirats;
- e) Sicherstellung der Information und Kommunikation;
- f) Diskussion grundsätzlicher Angelegenheiten;
- g) Beschluss von Kampagnen, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben.
(2) Die Vorsitzendenrunde besteht aus
- a) den drei von der Vollversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern;
- b) der*dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München;
- c) je zwei Vertreter*innen eines jeden Facharbeitskreises;
- d) einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege;
- e) der Leitung der Geschäftsstelle;
- f) einer*einem Mitarbeiter*in des Direktoriums;
- g) einer*einem Mitarbeiter*in des Sozialreferats.
(3) Die Mitglieder nach Abs. 2 a) bis c) sind stimmberechtigt; die Mitglieder nach Abs. 2 d) bis g) sind beratend tätig.
(4) Die Vorsitzendenrunde gibt sich eine Geschäftsordnung.