Die Geschäftsführung des Behindertenbeirats obliegt der Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist Teil der Stadtverwaltung und organisatorisch dem Sozialreferat zugeordnet. Die Geschäftsstelle gewährleistet den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte des Behindertenbeirats.
MucBehindertenbeiratS · Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München
§ 11 MucBehindertenbeiratS – Geschäftsführung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.
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„Was regelt § 11 MucBehindertenbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“