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Zitierfest

MucBehindertenbeiratS · Satzung für den Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München

§ 11 MucBehindertenbeiratS – Geschäftsführung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.05.2026.

Die Geschäftsführung des Behindertenbeirats obliegt der Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist Teil der Stadtverwaltung und organisatorisch dem Sozialreferat zugeordnet. Die Geschäftsstelle gewährleistet den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte des Behindertenbeirats.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucBehindertenbeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucBehindertenbeiratS? Zitiere den Wortlaut.“

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