Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBehindertenbeauftragtenS · Satzung für die*den Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München

§ 4 MucBehindertenbeauftragtenS – Wahlgremium

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Die*Der Behindertenbeauftragte wird von der Vollversammlung des Behindertenbeirats gewählt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucBehindertenbeauftragtenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucBehindertenbeauftragtenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten