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Zitierfest

MucBehindertenbeauftragtenS · Satzung für die*den Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München

§ 10 MucBehindertenbeauftragtenS – Amtszeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Die Amtszeit der*des Behindertenbeauftragten beträgt jeweils vier Jahre. Die Wiederwahl und Bestellung der*des Behindertenbeauftragten ist zulässig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucBehindertenbeauftragtenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucBehindertenbeauftragtenS? Zitiere den Wortlaut.“

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