Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung für die Behindertenbeauftragte/den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München vom 11.08.2004 (MüABl. S. 317), zuletzt geändert durch Satzung vom 04.12.2020 (MüABl. S. 736), außer Kraft.