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Zitierfest

MucBehindertenbeauftragtenS · Satzung für die*den Behindertenbeauftragte*n der Landeshauptstadt München

§ 11 MucBehindertenbeauftragtenS – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung für die Behindertenbeauftragte/den Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München vom 11.08.2004 (MüABl. S. 317), zuletzt geändert durch Satzung vom 04.12.2020 (MüABl. S. 736), außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucBehindertenbeauftragtenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucBehindertenbeauftragtenS? Zitiere den Wortlaut.“

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